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Category: IT + Medien
| 09:46 Uhr

Datenschutzrecht | OLG Köln: Kein Anspruch auf Löschung von Daten von Ärztebewertungsportal

OLG Köln, Urt. v. 05.01.2017, Az.: 15 U 121/16


Das Oberlandesgericht Köln hat unter Berufung auf höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH erneut entschieden, dass ein Arz kein Anspruch auf Löschung seiner Daten von einem Ärztebewertungsportal hat.

Die Speicherung der Profildaten des bewerteten Arztes sei datenschutzrechtlich zulässig. Das schützenswerte Recht des Portals auf Information der Nutzer über die Leistungen von Ärzten (Recht auf Kommunikationsfreiheit aus Art. 5 GG) überwiege das Recht des Arztes, nicht auf einer deratigen Plattform bewertet zu werden (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 1, 2 Abs. 1 GG). Hieran ändere auch der Umstand nichts, dass die Plattform Ärzten die Möglichkeit zur Buchung kostenpflichtiger Profile eröffnet, die hervorgehoben - allerdings als kostenpflichtige Profile erkennbar - veröffentlicht würden. Gegen den Eindruck einer Empfehlung durch den Portalbetreiber spreche insbesondere, dass die Einblendungen der anderen Ärzte als Werbung zu erkennen sei und weder nach ihrer Gesamtnote noch nach ihrer Entfernung zur Praxis des Klägers sortiert würden.

Das OLG Köln ließ die Revision zum BGH im Hinblick auf die höchtsrichterlich noch nicht entschiedene datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Bewertung der von der Beklagten zu ihrem Arztsuche- und Bewertungsportal kostenpflichtigen Werbefunktion zu.