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Kategorie: IT + Medien
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40-EURO Klausel in Widerrufsbelehrung genügt nicht


Es liegen mittlerweile eine Reihe von oberlandesgerichtlichen Entscheidungen vor, nach denen es für die Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher im Falle des Widerrufs nicht genügt, wenn die 40-EURO Klausel in der Widerrufsbelehrung enthalten ist (so z.B. OLG Hamburg, Beschl. v. 17.02.2010; Az.: 5 W 10/10; OLG Koblenz, Beschl. v 08.03.2010, Az.: 9 U 1283/09). Erforderlich ist vielmehr eine zusätzliche, hinreichend klare und eindeutige Vereinbarung in den AGB des Unternehmers und zwar außerhalb der Widerrufsbelehrung. Wer die 40-EURO Klausel weiterhin nur in seiner Widerrufsbelehrung verwendet setzt sich aufgrund dieser Rechtsprechung einem erheblichen Abmahnrisiko aus.