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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb
| 15:56 Uhr

BPatG: Patent für eine Vorrichtung zur Extraktion einer Kartusche sowie entsprechender Kaffeemaschinen (Nespresso) für nichtig erklärt


Am 12. Februar 2015 hatte der 2. Senat des Bundespatentgerichts über eine Klage der Schweizer Firma Ethical Coffee Company, die mit dem “Nespresso”-System kompatible Kaffeekapseln vertreibt, gegen das europäische Patent 1 646 305 der Nestec S.A. („Nespresso“) zu entscheiden, das „eine Vorrichtung zur Extraktion einer Kartusche“, entsprechend ausgestattete Kaffeemaschinen sowie eine Kombination einer solchen Vorrichtung und Kapseln betrifft.

Hintergrund dieser Klage sind zahlreiche Rechtsstreitigkeiten im Inland und Ausland wegen der Verletzung der Patente der Nestec. S.A., die zu den umsatzstärksten Herstellern von Kapsel-Kaffeemaschinen und speziell darauf abgestimmten Kaffeekapseln („Nespresso“) zählt.

Das Patent wurde für nichtig erklärt.

Az. : 2 Ni 6/13 (EP)

Quelle: Pressemitteilung des Bundespatengerichts v. 24.02.2015