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Kategorie: IT + Medien
| 13:11 Uhr

BVerwG: Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am 17.08.2011 über drei Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide entschieden. Die Kläger nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden. Die beklagten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verlangten Rundfunkgebühren auch für die beruflich genutzten PC, während die Kläger sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte beriefen. Die Vorinstanzen hatten den Klägern Recht gegeben und die Gebührenbescheide aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen gerichteten Revisionen der Rundfunkanstalten zurückgewiesen. [ Aus der Pressemitteilung des BVerwG v. 17.08.2011]

Die Urteilsgründe in einer der Klagen sind uns freundlicherweise von Herrn Rechtsanwalt Johannes Zimmermann, der einen der Revisionsbeklagten vor dem BVerwG vertreten hat, zur Verfügung gestellt worden.