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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb IT + Medien
| 09:08 Uhr

Filesharing: Neues Gesetz gegen Abmahnmissbrauch im Urheberrecht


Das berechtigte Interesse der Rechteinhaber, gegen den Tausch von Filmen, Musik und Computerprogrammen und anderen Dateien über P2P-Netzwerke vorzugehen, wird längst kontakariert durch eine regelrechte Filesharing-Abmahnindustrie, die den Eindruck enstehen lässt, dass es nicht mehr primär um die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen, sondern in erster Linie um die Erzielung möglichst hoher Gebühren geht.

Vorschub leisten dem eine Reihe von Rechtsanwälten, die unter dem Deckmantel des Urheberrechts private Haushalte mit Gebühren- und Schadensersatzforderungen überziehen, die für viele Betroffene nahezu existenzgefährdend sind. Problematisch ist weiterhin eine Rechtssprechung, die Verantwortlichkeiten der Abgemahnten teilweise auf Verdacht annimmt und diese zur Zahlung hoher Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzbeträge verurteilt.

Der Gesetzgeber hat nun reagiert und einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem der Abmahnmissbrauch im Urheberrecht, soweit es um Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich geht, eingedämmt werden soll. 

Den Entwurf kommentiert Prof. Dr. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, WWU Münster, sehr lesenswert auf LTO wie folgt:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/urheberrechtliche-abmahnungen-bei-500-euro-ist-schluss-mit-lustig/