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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb Markenschutz
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Keine Markenverletzung durch Registrierung von WM-Marken


Die Ferrero GmbH hatte sich diverse Wort- bzw. Wort-/ Bild-Marken mit Bezug zur Fussball-Weltmeisterschaft 2010 eintragen lassen, u.a. mit den Zeichenbestandteilen „WM 2010“ und „Südafrika 2010“. Die FIFA begehrte die Löschung dieser Marken und berief sich dabei auf nationale und internationale Marken wie z.B. „SOUTH AFRICA 2010“ oder auf einen Werktitelschutz an der der Bezeichnung „WM 2010“.

Der BGH, Urt. v. 12.11.2009, Az.: I ZR 183/07, erteilte dem Löschungsverlangen der FIFA eine Absage. Zwischen den Marken der Parteien bestehe keine Verwechslungsgefahr, ein Werktitelschutz an der Bezeichnung „WM 2010“ sei zwar denkbar, dieser sei jedoch nicht ausreichend dargelegt. Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche kämen nicht in Betracht, da der Verkehr über den offiziellen Sponsor der WM (FIFA) nicht in die Irre geführt werde, auch eine Behinderung der FIFA durch die Markenanmeldungen sei nicht ersichtlich.

Bewertung: Die Entscheidung zeigt nochmals, wie gering der Schutzbereich von Marken mit überwiegend beschreibendem Inhalt ist, welche sportliche (Groß-) Ereignisse ohne unterscheidungskräftige Eigennamen bezeichnen. Zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen genügten bereits geringste Abweichungen, wie z.B. eine grafische Gestaltung, um den Schutzbereich bestehender Marken zu verlassen.