Skip to main content
Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb
| 10:33 Uhr

LG Berlin: Keine Herausgabe historischer Papagoyen-Kette an die Stadt Wismar


Die Hansestadt Wismar kann die historische Kette der ehemaligen Kaufmanns-Compagnie zu Wismar (sog. Papagoyen-Kette) nicht von der Tochter eines verstorbenen Mitgliedes der Compagnie herausverlangen, weil ein möglicher Anspruch verjährt ist. Dies entschied die Zivilkammer 28 des Landgerichts Berlin und wies die Herausgabeklage der Hansestadt ab.

Bei der Kette handelt es sich um die zu Beginn des 17. Jahrhunderts von einem Wismarer Goldschmied gefertigte Insignie der Kaufmanns-Compagnie, verziert mit einem mächtigen Anhänger in Form eines Papagei sowie mit mehreren Anhängern in Form von Wappenschildern. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte nach dem Ende des 2. Weltkrieges ein Mitglied der Kaufmanns-Compagnie die Kette an sich genommen. Um zu verhindern, dass sie in die Hände der russischen Armee fiel, versteckte der Kaufmann die Kette in einer Dose und vergrub diese auf dem Friedhof in einem Familiengrab. Im April 1965 grub die jetzige Beklagte mit ihrem Vater die Kette wieder aus, brachte sie ohne Kenntnis der offiziellen Stellen der DDR in die Bundesrepublik und hatte sie in der Folgezeit dort in ihrem Besitz. Im Jahre 2010 stellte das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen fest, dass die Stadt Wismar – vorbehaltlich privater Rechte Dritter – Eigentümerin der Kette geworden sei.

Quelle: Pressemitteilung LG Berlin v. 01.03.2013