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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb IT + Medien
| 08:49 Uhr

LG Heidelberg: Mitarbeiterabwerbung über Xing kann wettbewerbswidrig sein


Wie auf LTO.de berichtet wird, hat das LG Heidelberg entschieden, dass der Versuch einer Mitarbeiterabwerbung über Xing gegen Wettbewerbsrecht verstoßen kann. Geklagt hatte ein Personaldienstleistungsunternehmen gegen einen Konkurrenten, der mit den Worten  "Sie wissen ja hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind. Ich wünsche Ihnen einfach mal viel Glück. Bei Fragen gebe ich gerne Auskunft." an Mitarbeiter des klagenden Unternehmens herangetreten war.

Diese Art der Kontaktaufnahme stufte das Landgericht Heidelberg zu Recht unter dem Gesichtspunkt der Herabsetzung gem. § 4 Nr. 7 UWG bzw. der gezielten Behinderung aus § 4 Nr. 10 UWG als unzulässig ein und verurteilte den Beklagten zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Abmahnkosten.

Der vollständige Artikel auf LTO ist hier abrufbar.