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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb
| 18:13 Uhr

LG Koblenz: Name "Rock am Ring" steht nicht nur Konzertveranstalter zu


von RA Dr. Jan-Peter Psczolla

Das Landgericht Koblenz hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit Urteil v. 30.06.2014, Az.: 2 HK O 32/14, entschieden, dass dem Konzertveranstalter Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG nicht das alleinige Recht zur Ausrichtung eines Festivals unter der Bezeichnung "Rock am Ring" zusteht.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass auch die unterdessen insolvente Nürburgring GmbH als Mitveranstalterin des über Jahre ausgerichteten Festivals wahrgenommen worden sei und daher die Rechte an einem kraft Benutzung erworbenen Werktitel "Rock am Ring" beiden Gesellschaften zustünden. Diese seien gemeinsam als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts zu behandeln, die das Werktitelrecht halte. Unbeachtlich sei daher auch eine später angemeldete Marke "Rock am Ring".

Damit hat das Landgericht Koblenz dem Konzertveranstalter, der ein "Rock am Ring"-Festival an einem anderen Standort durchführen wollte, vorläufig einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Es ist jedoch zu erwarten, dass der Rechtsstreit in der Berufungsinstanz fortgeführt wird.