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Kategorie: IT + Medien
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Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung in Kraft


Seit dem 11.06.2010 müssen Onlinehändler eine neue Widerrufsbelehrung verwenden. Die bisherige Muster-Widerrufsbelehrung, welche keinen Gesetzesrang hatte und daher stark abmahngefährdet war, wird ersetzt durch eine im Gesetz verankerte neue Widerrufsbelehrung. Dies führt dazu, dass Online-Händler ihre Widerrufsbelehrungen an die neue Belehrung anpassen müssen, um keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zu riskieren.

Durch die neue Widerrufsbelehrung beträgt die Widerrufsfrist bei Verkäufen insbesondere über Ebay nun ebenfalls lediglich 14 Tage – an Stelle von 1 Monat – wenn dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird. Nach alter Rechtslage führte eine Belehrung erst nach Vertragsschluss dazu, dass dem Verbraucher ein 1-monatiges Widerrufsrecht eingeräumt werden musste. Händler auf Ebay, welche in Vergangenheit abgemahnt worden sind und sich aufgrund der Abmahnung in einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung zur Gewährung einer 1-monatigen Widerrufsfrist verpflichtet haben, müssen bei einer Umstellung auf die nunmehr mögliche 14-tägige Widerrufsfrist Vorsicht walten lassen, um nicht gegen den Unterlassungsvertrag zu verstoßen. Ggf. kann dieser aufgrund der Gesetzesänderungen gekündigt werden, dies ist jedoch immer im Einzelfall zu prüfen.

Die Kanzlei für Medien Wirtschaft Wettbewerb ist Ihnen gerne bei der Anpassung der Widerrufsbelehrung an die neue Gesetzeslage behilflich und berät Sie selbstverständlich in allen Fragen rund um die Änderungen des Widerrufsrechts.