Skip to main content
Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb
| 10:20 Uhr

OLG Hamm: Kein Schadensersatz wegen verschwundenem "Renoir"



Wertloser Nachdruck und kein verschwundener „Renoir“!

Dem Kläger steht kein Schadensersatzanspruch in Höhe von 32.000.000 Euro gegen das beklagte
Land Nordrhein-Westfalen zu, weil nicht bewiesen ist, dass es sich bei dem aus der Verwahrung bei der Staatsanwaltschaft Essen verschwundenen „Renoir“ um ein Original des Malers und nicht nur um einen wertlosen Nachdruck gehandelt hat.

Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Urteil vom  06.03.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche, klageabweisende  Entscheidung des Landgerichts Dortmund in zweiter Instanz bestätigt.

Der Senat hat auch nach der ergänzenden Vernehmung von Zeugen nicht feststellen können,
dass das kurz nach der Beschlagnahme im Mai 2004 von einem Kunsthistoriker untersuchte Bild
keinen Prägestempel hatte und deshalb nicht mit demjenigen Exemplar identisch war, welches
im April 2005 begutachtet worden ist. Nach dem Ergebnis dieses Gutachtens war das untersuchte
Bild ein wertloser Nachdruck des Werkes von Renoir. Es trug den als „Ganymed Trockenstempel“
bezeichneten Prägestempel, der es als einen von der im Jahre 1916 gegründeten Marées-Gesellschaft herausgegebenen Nachdruck kennzeichnete.

Nach der Entscheidung des Senats hat der Kläger die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen. Nach den gesetzlichen Kostenvorschriften betragen die Gesamtkosten ca. 1,8 Mio. Euro. Von den Gerichtskostenbeider Instanzen in Höhe von ca. 640.000 Euro sind bislang ca. 275.000 Euro als Kostenvorschuss eingezahlt  worden. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 575.000 Euro, die das beklagte Land vom Kläger, der darüber hinaus seine eigenen Rechtsanwaltskosten zu tragen hat, beanspruchen kann.

Urteil des 11. Zivilsenatsdes Oberlandesgerichts Hamm vom 06.03.2013 (I-11 U 114/11), nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm v. 06.03.2013