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Kategorie: IT + Medien
| 09:07 Uhr

Strafrechtliche Konsequenzen für Abo-Fallen-Betreiber?


Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss v. 17.12.2010, Az.: 1 Ws 29/09, das Anbieten von sog. Abo-Fallen als gewerbsmäßigen Betrug eingeordnet. Die Masche bei Abo-Fallen ist immer gleich. Nutzer, die auf einer Internetseite ihre Kontaktdaten eingegeben haben erhalten anschließend eine Rechnung mit der Behauptung, sie hätten einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag abgeschlossen. Die Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots finden sich jedoch meist an versteckten Stellen auf der Webseite oder in den AGB des Anbieters. Entgegen den hartnäckigen Behauptungen der Abo-Fallen-Betreiber, ein Vertrag sei wirksam geschlossen worden, trifft dies in der Regel nicht zu, da die Kostenpflichtigkeit des Angebots für den Verbraucher vor Abgabe einer Vertragserklärung erkennbar sein muss.

Das OLG Frankfurt hat nun erstmals entschieden, dass Abo-Fallen auch den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges erfüllen können. Das LG Frankfurt, welches einen Betrug noch abgelehnt hatte, muss nun die Anklage gegen die Betreiber der Abo-Falle verhandeln. 

Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung wegen des angeblichen Abschlusses eines Abo-Vertrages erhalten? Die Kanzlei für Medien Wirtschaft Wettbewerb vertritt sie deutschlandweit und weist unberechtigte Ansprüche für Sie zurück.