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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb IT + Medien
| 09:47 Uhr

Streaming-Abmahnungen: Bumerang für U&C & RA Sebastian?


von RA Dr. Jan-Peter Psczolla

Die Aufregung Anfang Dezember 2013 war groß, als die bekannte Abmahnkanzlei U&C in einer beispielslosen Aktion tausende von Internetnutzern wegen des angeblichen Betrachtens von pornografischen Filmen über das Portal "redtube.com" mit Abmahnungen überzog. Vorgeworfen wurde den Nutzern eine Urheberrechtsverletzung aufgrund einer angeblich urheberrechtswidrigen Vervielfältigung der Datei im Arbeitsspeicher bzw. im Rahmen einer temporär auf dem Rechner gespeicherten Datei.

Nicht nur die in der Abmahnung zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung, beim Streamen der abgemahnten Dateien handele es sich um eine Urheberrechtverletzung war bereits höchst fragwürdig (wir berichteten), auch die Frage, auf welche Weise die IP-Adressen der Nutzer ermittel worden sind, ist bis heute nicht geklärt. Auch das Landgericht Köln, welches über die Auskunfts- bzw. Gestattungsanträge im Zusammenhang mit den ermittelten IP-Adressen zu entscheiden hatte, rudert unterdessen zurück und räumt ein, dass die Beschlüsse wohl nicht hätten erlassen dürfen (Pressemitteilung).

Waren die Streaming-Abmahnungen also nur ein großes "Strohfeuer"? Vieles spricht dafür. Wir gehen davon aus, dass auch die von einigen Abgemahnten bereits veranlasste gerichtliche Klärung bestätigen wird, dass die Abmahnungen von Beginn an rechtswidrig waren. Betroffene dürfen also aufatmen.

Ob dies für die Initiatoren der Abmahnwelle ebenso gilt, darf bezweifelt werden. Es mehren sich die Stimmen, welche in dem Verhalten der Beteiligten ein strafrechtliches Verhalten unter dem Gesichtspunkt des Betrugs bzw. der Nötigung sehen. Mit diesem Vorwurf sehen sich - aus unserer Sicht zu Recht - auch die handelnden Anwälte konfrontiert. Strafanzeigen sind bereits gestellt worden - es muss nun abgewartet werden, wie die Strafverfolgungsbehörden den Sachverhalt würdigen. Lesenswert ist auch dieser Artikel auf Heise.de:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Juristische-Analyse-Streaming-Abmahnungen-jenseits-der-roten-Linie-2071680.html

Und so kommt der Bumerang möglicherweise mit voller Wucht auf diejenigen zurück, die diesen mit viel Schwung auf tausende von Internetnutzern losgelassen haben. Das kann sehr schmerzhaft sein. Aber trotz der anstehenden Feiertage müssen wir eingestehen: Mitleid haben wir nicht!

In diesem Sinne - Frohe Weihnachten!