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Kategorie: Geistiges Eigentum & Wettbewerb
| 07:47 Uhr

Wettbewerbsrecht: Fehlender Datenschutzhinweis bei Online-Kontaktformular ist wettbewerbswidrig

OLG Köln, Urt. v. 11.03.2016, AZ.: 6 U 121/15


Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein fehlender Datenschutzhinweis bei einem Online-Kontaktformular einer geschäftlich genutzten Webseite einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Beide Parteien des Rechtsstreits boten Steuerberatungsdienstleistungen an. Die Antragsgegnerin hielt auf ihrer Webseite ein Online-Formular vor, über das potentielle Mandanten Kontakt zur Antragsgegnerin aufnehmen konnten. Eine Datenschutzerklärung fand sich nicht auf der Webseite. Hiergegen ging die Antragstellerin im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vor.

Das Oberlandesgericht Köln stellt fest, dass ein Verstoß gegen § 13 TMG vorliegt. Nach dieser Norm hat der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu informieren. Insofern sei eine ausdrückliche Information erforderlich, es genügt nicht, dass der Nutzer sich nicht den Nutzungszweck aufgrund des vorhandenen Kontaktformulars selbst erschließt.

Der Verstoß gegen § 13 TMG sei unter dem Gesichtspunkt des "Vorsprungs durch Rechtsbruch" gem. § 3a UWG auch wettbewerbswidrig. Bei § 13 TMG handele es sich um eine Vorschrift, die auch dem Schutz der Interessen der Mitbewerber dient so dass eine Marktverhaltensregelung vorliege. Ein Verstoß gegen eine solche Regelung kann von Mitbewerbern unter wettbewerbsrechtlichne Gesichtspunkten angegriffen werden.

Bewertung:

Die Auffassung, dass es sich bei § 13 TMG um eine Marktverhaltensregelung handelt, setzt sich zunehmend durch (so auch OLG Hamburg, Urt. v. 27.06.2013, Az.: 3 U 26/12). Es ist daher damit zu rechnen, dass fehlende Datenschutzerklärungen auf Webseiten verstärkt zu Streitigkeiten zwischen Wettbewerbern führen werden.

Unser Team von MWW Rechtsanwälte berät Sie umfassend zur Erstellung rechtskonformer Datenschutzerklärungen und bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Setzen Sie sich gerne unverbindlich mit uns in Verbindung!