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Innovation fördern, Monopole sichern – das Arbeitnehmererfinderrecht schafft Chancen für Angestellte und Unternehmen
Das Arbeitnehmererfinderrecht umfasst viele Regelungen und Fallstricke für Unternehmen. In erster Linie sollen diese die Erfinder schützen, indem sie ihnen als Angestellte, Beamte oder Soldatinnen und Soldaten einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für ihre Erfindung verschaffen.
Die zweite Funktion des Arbeitnehmererfinderrechts dient allerdings Arbeitgebenden und Unternehmen. Richtig angewandt kann es einen Anreiz für mehr Innovation einerseits und ein Werkzeug für das früh- und nicht selten noch rechtzeitige Erkennen von patentfähigen Erfindungen im eigenen Betrieb sein.
„Das Arbeitnehmererfinderrecht ist ein komplexes Werkzeug, mit dem Unternehmen viel verborgenes Potenzial wecken können. Es kann aber auch Schaden anrichten, wenn man nicht damit umzugehen weiß.“
Unternehmen, die ihre Angestellten keine angemessene Vergütung für Erfindungen und Verbesserungsvorschläge zahlen, laufen Gefahr, langwierige und kostspielige Verfahren vor der Schiedsstelle des DPMA oder gar einem Landgericht führen zu müssen. Der Anspruch auf eine angemessene Vergütung steht dabei nicht nur den aktiven Angestellten, sondern auch Ehemaligen zu. Beispielsweise können Angestellte, die kurz vor oder bereits im Ruhestand sind, auch nach Ende des Anstellungsverhältnisses von ihrer Innovationskraft profitieren.
Ein kluger und auf das Unternehmen strategisch individuell zugeschnittener Prozess maximiert die Innovationskraft und senkt zugleich den Verwaltungsaufwand für Unternehmen.
Wir als Spezialisten für Arbeitnehmererfinderrecht helfen Ihnen dabei, einen solchen Prozess zu entwickeln. Ferner unterstützen wir Erfinderinnen und Erfinder, ihre Ansprüche auf angemessene Vergütung durchzusetzen.
Unsere Expertise im Arbeitnehmererfinderrecht
- Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer Managementstrategie bezüglich des Erfindungswesens zur Reduktion des Verwaltungsaufwandes und zur Optimierung der Innovationskraft.
- Wir schulen Ihre Angestellten zum Arbeitnehmererfinderrecht. Das verhindert falsche Hoffnungen und schafft zugleich Anreiz zum Erfinden.
- Wir vermitteln zwischen Angestellten und Unternehmen, um weiteren Streitigkeiten vorzubeugen.
- Wir ermitteln die Höhe der angemessenen Vergütung in Streitfällen und vertreten Sie vor der Schiedsstelle und den ordentlichen Gerichten.
Ansprechpartner
Dipl. phys. Dr. rer. nat. Dominik Preusche,
MASt (Cambridge)
Patentanwalt
European Trademark & Design Attorney
Preusche & Partner Patent- & Rechtsanwälte mbB
Tel.: 0261 160003 00
E-Mail: ip@preusche-patent.eu
Johannes Zimmermann
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
MWW Rechtsanwälte Dr. Psczolla Zimmermann PartG mbB
Tel.: 0261 98868000 oder 0228 29971280
E-Mail: zimmermann@kanzlei-mww.de