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| 15:39 Uhr

AG Aachen: Streitwert für Upload eines Album = EUR 3.000,00


Das Amtsgericht Aachen hat den Streitwert einer anwaltlichen Filesharing-Abmahnung, in der es um den Upload eines Musikalbums mit insgesamt 12 Titeln ging, auf EUR 3.000,00 festgesetzt. Ein Mandant, der einen Anwalt mit der Verteidigung gegen die Abmahnung beauftragt hatte, wehrte sich gegen die (abgetretene) Gebührenforderung seines Anwaltes, der auf der Grundlage eines Gegenstandwertes von EUR 50.000,00 abgerechnet hatte.

Das Amtsgericht Aachen hielt die anwaltliche Gebührenforderung nur auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von EUR 3.000,00 für berechtigt. Auch wenn das Album recht aktuell sei und die Teilnahme an der Tauschbörse die Gefahr hoher Downloadzahlen beinhalte, sei das Interesse an der Abwehr der Abmahnung mit EUR 3.000,00 zu bemessen.

Bewertung:

Die Entscheidung des AG Aachen ist zu begrüßen. Die von den Rechteinhabern unnötig hoch angesetzten Streitwerte für Filesharing-Abmahnungen, welche ohne weiteres Beträge zwischen EUR 30.000,00 und EUR 150.000,00 erreichen können, erschweren eine Rechtsverteidigung gegen die Abmahnung in unvertretbarer Weise.

Das Kostenrisiko eines gerichtlichen Unterlassungsverfahrens beträgt aufgrund der hohen Streitwerte mehrere tausend EUR, die regelmäßig nicht von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden, so dass selbst in Fällen, in denen die Verantwortlichkeit des Abgemahnten überhaupt nicht feststeht, die Verteidigung in erster Linie auf die Vermeidung dieser hohen Kostenrisiken auszurichten ist, ohne eine Klärung des Vorwurfs in der Sache zu erreichen. Hier kann nur eine deutliche Reduzierung der Streitwerte helfen, so dass das Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens deutlich sinkt und eine Verteidigung gegen die oftmals unberechtigten Forderungen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich ist.

Die Entscheidung des AG Aachen ist da ein gutes Signal gegen die auch von den Landgerichten oftmals festgesetzten sehr hohen Streitwerte. Es bleibt zu hoffen, dass sich weitere Gerichte diese Linie anschließen.