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Kategorie: IT + Medien
| 13:59 Uhr

LG Koblenz: Keine Fortwirkung der arglistigen Täuschung aus eBay-Angebot bei Zweitvertrag


Mit Urteil vom 16. Oktober 2012 hat das Landgericht Koblenz der Berufung der Verkäuferin eines Kraftfahrzeugs über eBay stattgegeben und die Klage des Käufers abgewiesen. Der Käufer hatte bei eBay das über den Account des Ehemannes der Verkäuferin eingestellte Fahrzeug zum Preis von 1.500,00 € ersteigert. In der Beschreibung hieß es, es seien keine neuen Durchrostungen vorhanden, TÜV sei kein Problem. Bei der Abholung des Fahrzeugs beanstandete der Käufer nach der Besichtigung einige Mängel des Fahrzeugs. Er schloss daraufhin mit der Verkäuferin noch einen schriftlichen Kaufvertrag über das Fahrzeug, in der das Fahrzeug als „Bastlerfahrzeug“ verkauft wurde. Nachdem er von seiner Werkstatt auf einige Roststellen aufmerksam gemacht wurde, erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Die Berufung der Beklagten hatte Erfolg und führte zur Klageabweisung.

 Das Landgericht stellte fest, dass die Beschreibung des Fahrzeugs im eBay-Angebot unrichtig und täuschend sei. Die Verkäuferin habe sich diese irreführenden Angaben auch zurechnen zu lassen, obwohl der eBay-Kaufvertrag von dessen Konto geschlossen wurde und sie somit nicht Partei des über eBay geschlossenen Vertrags sei. Es komme aber nicht auf den Inhalt des über eBay geschlossenen, sondern den vor Ort unterzeichneten Vertrag an. Wird die Eigenschaft „Bastlerfahrzeug“ in einem solchen Vertrag wirksam vereinbart, komme es bei der Frage, ob eine Täuschung über den Zustand des Fahrzeugs vorliegt, nur darauf an, ob das Fahrzeug wie ein „Bastlerfahrzeug“ beschaffen ist, nicht auf die Beschreibung auf eBay.

[Eigenes Verfahren]