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Kategorie: IT + Medien Geistiges Eigentum & Wettbewerb
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Streitwert EUR 30.000 für Upload eines einzigen Films


Das AG Magdeburg, Urt. vom 12.05.2010, AZ.: 140 C 2323/09 (140) hat in einem Filesharing-Verfahren den Streitwert für Upload eines Filmes auf EUR 30.000 festgesetzt und der Klägerin, welche über die Urheberrechte an dem streitgegenständlichen Film verfügte, Abmahnkosten in Höhe von EUR 853,00 sowie einen Schadensersatz in Höhe von EUR 3.000 zugesprochen. Zur Höhe des Streitwerts führt das Gericht lediglich aus: „Bedenken gegen die Höhe der geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren bestehen nicht. Insbesondere ist die Zugrundelegung eines Streitwertes in Höhe von EUR 30.000 im Hinblick auf die gemäß § 3 ZPO zu schätzende Beeinträchtigung der Klägerin nicht zu beanstanden.“

Bewertung: Wieder eine amtsgerichtliche Entscheidung, welche die unangemessen hohen Streitwertfestsetzungen der Rechteinhaber mitmacht. Dies führt dazu, dass das Geschäft mit den Filesharing-Abmahnungen für die Rechteinhaber weiter lukrativ bleibt – zu Lasten der Betroffenen, welche mit unverhältnismäßig hohen Gebühren- und Schadensersatzforderungen im Fall einer Abmahnung konfrontiert werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es sich um eine Entscheidung eines Amtsgerichts handelt und andere Gerichte bereits mit mehr Augenmaß entschieden haben. So hat das Amtsgericht Halle-Saalkreis (Urteil vom 24.11.2009, 95 C 3258/09) den Streitwert für einen Film z.B. auf EUR 1.200 festgesetzt.